AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüros Laurenz Andritz unter der Geschäftsbezeichnung

3ACHS Konstruktion und Design

I. GELTUNGSBEREICH, VORRANGREGELUNG UND GELTENDES RECHT

1.Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und für alle Rechtsgeschäfte zwischen einem Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, und dem Ingenieurbüro 3ACHS Konstruktion und Design als Auftragnehmer, im folgenden Auftragnehmer oder 3ACHS genannt.

3ACHS Konstruktion und Design ist die Geschäftsbezeichnung des Ingenieurbüros Laurenz Andritz.

2.Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht. Die Geltung kann auch nicht durch entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftraggeber herbeigeführt werden.

3.3ACHS widerspricht für den Zweifelsfall schon jetzt allen entgegenstehenden oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

4.Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

5.Abweichende Klauseln entfalten nur dann rechtliche Wirkungen, wenn diese durch 3ACHS schriftlich bestätigt worden sind und 3ACHS diesen schriftlich zugestimmt hat.

6.Der Auftraggeber stimmt dem festgelegten Vorrang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 3ACHS mit seinem Angebot an 3ACHS zu.

7. Es wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

II.VERTRAGSGEGENSTAND

1.Der Gegenstand des jeweiligen Grundvertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen zwischen 3ACHS und dem Auftraggeber.

2.Bei den Verträgen handelt es sich um einen der nachfolgenden gemischten Vertragstypen:

2.1.Urheberwerkvertrag und Lizenzvertrag

Dieser ist auf die Einräumung an Nutzungsrechten an einem herzustellenden Urheberwerk gerichtet.

2.2.Urheberwerkvertrag, Lizenzvertrag und Kaufvertrag

Dieser ist auf die Veräußerung eines Urheberwerkes und dessen beschränkte Ausübung von Nutzungsrechten gerichtet.

2.3.Urheberwerkvertrag, Lizenzvertrag und Werkvertrag

Dieser ist auf die Schaffung eines Urheberwerkes gerichtet, auf Grund dessen ein selbständiges Werk für den Auftraggeber hergestellt wird und für das Nutzungsrechte eingeräumt werden.

3.Sämtliche Leistungen von 3ACHS (Entwürfe, Daten, Ausarbeitungen, Präsentationen und dergleichen) unterfallen dem Urheberrechtsgesetz, in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung, selbst wenn die nach § 2 Absatz 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht worden ist.

4.Vorschläge, Ideen und Beiträge des Auftraggeber oder dessen Wirkungskreis zuzurechnender Personen ändern weder die Urhebereigenschaft von 3ACHS für sämtliche Leistungen, noch haben Sie einen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung.

III.VERTRAGSANBAHNUNG, ANGEBOT, AUFTRAG, VERTRAG

1.Die Angebote auf der Internetseite (http://www.3ACHS.net) verstehen sich als freibleibend.

2.Die Angebote, die der Auftragnehmer auf der Grundlage der Vorbesprechung, der Angaben und der Daten des Auftraggebers erstellt, sind Aufforderungen, an den Auftraggeber ein Angebot abzugeben.

3.Die Angebote des Auftraggebers enthalten ein Angebot und für den Fall der Annahme des Angebots durch 3ACHS, die Auftragserteilung.

4.Ein Schweigen von 3ACHS, auf das Angebot und die Auftragserteilung durch den Auftraggeber, bedeutet keine Vertragsannahme. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch 3ACHS zustande. Die Erklärung von 3ACHS auf das Angebot des Auftraggebers erfolgt innerhalb von 7 Tagen.

IV. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

1.Der Auftraggeber verpflichtet sich mit Vertragsschluss dazu, alle für die Leistungserfüllung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen sowie weitere benötigte Medien 3ACHS rechtzeitig, ordnungsgemäß und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

2.Entstehen 3ACHS auf Grund einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht nachweisbare Aufwendungen an Arbeitszeit und Material müssen diese vom Auftraggeber zusätzlich vergütet werden.

3.Die von 3ACHS gelieferten Leistungen, davon umfasst sind auch Zwischenergebnisse, sind unverzüglich vom Auftraggeber abzunehmen. Dies gilt nicht, soweit Mängel den Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme berechtigen.

4.Dauert die Abnahme länger als 3 Werktage, ist dies 3ACHS mit Angabe des Grundes und des Abnahmetermins unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, gelten die Leistungen als abgenommen.

5. Originale, die zur Ausübung der Nutzungsrechte übergeben worden sind, werden 3ACHS spätestens 10 Tage nach Auftragsende auf Kosten des Auftraggebers zurückgegeben. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung geht erst mit der Rückgabe der Originale an 3ACHS auf 3ACHS über.

V.KÃœNSTLERISCHE GESTALTUNG

1.Die künstlerische Ausführung des Auftrages erfolgt nach den Ergebnissen der Vorbesprechung (Briefing).

2.In der künstlerischen Gestaltung ist der Auftragnehmer frei. Abweichende künstlerische Vorstellungen des Auftraggebers, die nicht Gegenstand der Vorbesprechung waren, begründen keine Gewährleistungsrechte.

3.Änderungswünsche in der künstlerischen Gestaltung nach der Auftragserteilung und der Erstpräsentation müssen schriftlich vereinbart werden und werden vom Auftraggeber zusätzlich vergütet. Die Vergütung richtet sich nach der für den Vertrag gültigen Vergütung, wenn eine stundenweise Vergütung vereinbart wurde oder wird individuell vereinbart, wenn eine Pauschalvergütung vereinbart wurde.

VI.ÃœBERTRAGUNG VON RECHTEN

1.Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die jeweils individuell vereinbarten Nutzungsrechte, – bestimmt nach Zeit, Ort und Art und Weise – an seiner Leistung ein. Eine Veränderung der Leistung des Auftragnehmers ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

2. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt ausschließlich an den Auftraggeber.

3.Eine weitergehende Nutzung als die vertraglich vereinbarte Nutzung – bestimmt nach Zeit, Ort und Art und Weise – ist nicht gestattet.

4.Handelt der Auftraggeber entgegen dieser Vereinbarung, wird eine Vergütung fällig, wie die Vergütung, die vereinbart worden wäre, wenn es über diese Nutzung eine vertragliche Vereinbarung gegeben hätte. Grundlage ist die Vergütungsvereinbarung für den jeweiligen Vertrag. Wurde eine Nutzungsvergütung nicht vereinbart, gilt als Grundlage für die Berechnung der Vergütung der jeweils zum Nutzungszeitpunkt gültige AGD (Alliance of German Designers/ Allianz Deutscher Designer) Vergütungstarif Design.

5.Der AGD Vergütungstarif kann vom Auftraggeber beim Auftragnehmer angefordert werden.

6.Die Nutzung durch Dritte ist nur mit einer vertraglichen Vereinbarung zwischen 3ACHS und dem Dritten möglich. Handelt der Auftraggeber dieser Vereinbarung zuwider, werden für den Auftraggeber sowohl Entwurfs-, als auch Herstellungs- und Nutzungshonorar als Schadensersatz fällig. Weitere Ansprüche gegenüber dem Dritten bleiben vorbehalten.

7.Der Auftraggeber erwirbt kein Eigentum an allen ihm zur Leistungserfüllung und Nutzungsgewährung überlassenen Medien gleich welcher Art und Güte. Abweichende Regelungen müssen individuell und schriftlich vereinbart werden.

8.Die Übertragung von Rechten wird erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung und weiterer entstandener Vergütungsansprüche, die im Zusammenhang mit dem einzelnen Auftrag stehen, wirksam.

VII. ERFÃœLLUNGSORT

Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Ingenieurbüros 3ACHS KONSTRUKTION UND DESIGN.

VIII. VERGÃœTUNG

1.Die Vergütung wird durch eine Pauschalpreisvereinbarung oder eine Stundenvereinbarung jeweils individuell geregelt. Fehlt eine solche Vereinbarung und liegt kein Verstoß gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten besonderen Bestimmungen vor, die eine dort geregelte Vergütungsregelung auslösen, gilt der AGD Vergütungstarifvertrag Design in seiner jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.

2.Die vereinbarten Vergütungen sind immer Nettobeträge. Der Auftragnehmer ist umsatzsteuerpflichtig.

3.Die Vergütung wird mit Abnahme des Werkes fällig, wenn keine frühere Fälligkeit individuell vereinbart wurde. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 9 Werktagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.

4.Verzugszinsen

Es gilt die gesetzliche Regelung des § 288 BGB.

5.Namensnennung von Auftraggeber und Auftragnehmer.

5.1.Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers und das Werk oder die Leistung auf seinem Internetauftritt und anderweitigen Referenzen zu verwenden. Abweichende Vereinbarungen werden im Individualvertrag getroffen.

5.2.Der Auftraggeber kennzeichnet bei einer öffentlichen Nutzung, insbesondere im Internet, das Werk oder die Leistung des Auftragnehmers mit dem Namen 3ACHS, soweit das branchenüblich ist. Es gilt § 13 UrhG.

IX.RÃœCKTRITT

Die Rücktrittsregelungen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen, werden individualvertraglich vereinbart.

X.Haftung

1.Das Ingenieurbüro 3ACHS haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Weitere Haftungsbegrenzungen, insbesondere die Begrenzung der Haftungshöhe, wird im Individualvertrag vereinbart.

3.Die Haftung für Dritte, die nicht von 3ACHS beauftragt oder ausgewählt werden, ist ausgeschlossen.

XI.GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Leipzig.

XII. SCHRIFTORMKLAUSEL

Zusätze und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Abreden ändern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ab.

XIII.SALVATORISCHE KLAUSEL

1.Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit getroffen hätten. Die gegenseitigen Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer sind angemessen zu berücksichtigen.

3. Lässt sich der Wille der Vertragsparteien nicht ermitteln, tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel die gesetzliche Regelung.

Leipzig, November 2012